Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Das ist eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit für die Internet-Seite www.echt-dabei.de

Barriere-Freiheit bedeutet:

Jeder Mensch kann alles verstehen.
 

Warum möchte das Programm ECHT DABEI das machen?

Es gibt ein Gesetz. 

In dem Gesetz steht: 

Behinderte Menschen müssen gleich-gestellt werden. 

Der Name von dem Gesetz ist: 

Landes-Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz. 

Die Abkürzung ist: L-BGG. 

In dem Gesetz gibt es mehrere Teile.

Ein Teil heißt: Paragraf. 

Das Zeichen für Paragraf ist: §. 

Jeder Paragraf hat eine Nummer. 

Im Paragraf § 10 steht:

Menschen mit Behinderung sollen alle Informationen 

auf der Internet-Seite ohne Barriere nutzen können. 

Das Programm ECHT DABEI soll die Regeln in dem Gesetz beachten.

Deshalb bemüht sich ECHT DABEI

seine Internet-Seiten barriere-frei zu machen. 

Folgt die Internet-Seite den Regeln des L-BGG und des BGG?

Die Internet-Seite www.echt-dabei.de wurde genau angeschaut. 

Es wurde geprüft wo es Barrieren gibt. 

Die barriere-freie Gestaltung entwickelt sich kontinuierlich weiter.

Die Umsetzung zur barriere-freien Gestaltung verstehen wir als Prozess.

In diesem Prozess berücksichtigen wir die Anforderungen an Barriere-Freiheit.

 

Text in Leichter Sprache

Es gibt Hilfen und die wichtigsten Texte in Leichter Sprache.

 

Videos

Auf der Startseite gibt es ein Video zur ECHT DABEI Programm Vorstellung.

Dieses Video ist barriere-frei. 

Das Video hat auch Untertitel.

Das Video ist in Deutscher Sprache.

 

Im Bereich „Nutzung der Website“ wird die barriere-freie Nutzung erläutert.

Diese Barrieren gibt es auf der Internet-Seite:

PDF-Dokumente

Auf der Internet-Seite gibt es verschiedene Dokumente. 

Manche Dokumente sind in der Form PDF. 

Das ist eine Form für digitale Dokumente. 

PDF-Dokumente kann man aus dem Internet herunter-laden

und auf dem eigenen Computer speichern.

Nicht alle PDF-Dokumente auf der Internet-Seite sind barriere-frei. 

Nicht barriere-frei ist das PDF-Dokument

Flyer ECHT DABEI Coach Ausbildung auf der Startseite.

Nicht barriere-frei sind alle PDF-Dokumente 

auf der Webseite Veranstaltungen

und auf der Webseite Weiterführende Informationen.

Die PDF-Dokumente sind zum Drucken und Herunter-laden.

Gebärdensprache

Es fehlt eine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache.

Alternativ-Texte

Es gibt noch nicht für alle Bedien-Elemente und Grafiken Alternativ-Texte.

 

Durchsetzungs-Verfahren

Wenn Sie auf der Internet-Seite www.echt-dabei.de

eine Barriere finden, 

dann können Sie dem Programm ECHT DABEI schreiben.

Das Programm ECHT DABEI wird Ihnen dann antworten. 

Sie sollen spätestens nach 4 Wochen eine Antwort bekommen. 

 

Rückmeldung

Vielleicht haben Sie auf der Internet-Seite www.echt-dabei.de

Barrieren gefunden. 

Dann können Sie die Barriere dem Programm ECHT DABEI melden. 

Sie können an Frau Stephanie Stalter schreiben. 

Sie bearbeitet Ihre Nachricht. 
 

Sie können einen Brief an ECHT DABEI schicken. 

Die Adresse ist: 

Servicebüro ECHT DABEI

Falterweg 35

79110 Freiburg

Oder Sie können anrufen. 

Die Telefon-Nummer ist: 0761 15 61 02 32

Oder Sie können eine E-Mail schicken. 

Die E-Mail-Adresse ist: info@echt-dabei.de

Auf der Internet-Seite gibt es auch Bereiche ohne Bezug zu Regeln im Gesetz. 

Es gibt Ausnahmen.

Sie haben Fragen zu diesen Ausnahmen? 

Frau Stephanie Stalter kann Ihnen dazu antworten. 

Oder eine andere Person von ECHT DABEI antwortet Ihnen dazu.

 

Möglicherweise braucht das Programm ECHT DABEI mehr Zeit für die Antwort. 

Dann muss ECHT DABEI Ihnen Bescheid geben. 

Möglicherweise antwortet ECHT DABEI Ihnen nicht pünktlich.

Dann können Sie an eine andere Person schreiben.

 

Es ist die Landes-Behinderten-Beauftragte in Baden-Württemberg.

Diese Person soll zwischen Ihnen und dem Programm ECHT DABEI vermitteln. 

Sie können der Landes-Behinderten-Beauftragten einen Brief schicken.

Die Adresse ist: 

Landes-Behinderten-Beauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behinderten-Beauftragten

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Sie können Frau Simone Fischer auch anrufen. 

Die Telefon-Nummer ist: 0711 27 93 36 0

Sie können ihr auch eine E-Mail schicken. 

Die E-Mail-Adresse ist: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Wer kann an die Landes-Behinderten-Beauftragte schreiben?

Jede einzelne Person oder ein Verband. 

Ein Verband bedeutet:

Mehrere Vereine und Gruppen tun sich zusammen. 

Sie arbeiten an einem bestimmten Thema. 

Auch ein Verband kann an die Landes-Behinderten-Beauftragte schreiben. 

Das steht in dem Gesetz L-BGG im Paragrafen § 12 drin. 

 

Vielleicht finden Sie mit den oben genannten Kontakten

keine zufrieden stellende Lösung.

Dann wenden Sie sich an die bundes-weite Schlichtungsstelle nach § 16 BGG.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die folgenden Aufgaben:

Unterstützung bei Konflikten zum Thema Barriere-Freiheit

zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes

für eine außer-gerichtliche Schlichtung des Streits.

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Es kann ohne Rechts-Beistand gemacht werden.

Sie müssen dafür einen Antrag stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie können der Schlichtungsstelle BGGeinen Brief schicken.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Oder Sie können anrufen. 

Die Telefon-Nummer ist: 030 18 527 2805

Oder Sie können eine E-Mail schicken. 

Die E-Mail-Adresse ist: info@schlichtungsstelle-bgg.de

 


 

Hier gelangen zur Erklärung der Barrierefreiheit in geschriebenem Deutsch.

 


 

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